Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
15. Kultur
95.004 |
Stiftung Pro Helvetia.
Finanzierung 1996-1999 |
|
Pro Helvetia. Financement
1996-1999 |
Botschaft: 18.01.1995 (BBl II, 892 / FF II, 856)
Ausgangslage
Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 17.
Dezember 1965 betreffend die Stiftung "Pro Helvetia" gewährt der Bund der
Stiftung Pro Helvetia zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben im In- und Ausland
jährliche Beiträge, die in der Regel alle vier Jahre mit einfachem Bundesbeschluss
festgelegt werden.
Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 1995. In
einem neuen Bundesbeschluss sollen der Stiftung für die Beitragsperiode 1996-1999
Finanzmittel in der im Finanzplan des Bundes vorgesehenen Höhe von insgesamt 118
Millionen Franken gewährt werden. Dies bedeutet gegenüber der vorangegangenen Periode
eine Aufstockung von 13 Millionen Franken, womit der Teuerung Rechnung getragen wird.
Verhandlungen
SR |
08.06.1995 |
AB 1995, 518 |
NR |
28.09.1995 |
AB 1995, 1953 |
Der Ständerat stimmte dem Antrag des Bundesrates
von 118 Millionen Franken zu. Rüesch (R, SG) kritisierte die zahlreichen
Bagatellsubventionen, die Pro Helvetia vergibt. Kommissionspräsident Iten (R, ZG)
verteidigte diese jedoch mit dem Hinweis auf die mitunter grosse Wirkung (vor allem in
Ostländern) und auf die hohe Dichte der Kulturszene in der Schweiz.
Auch der Nationalrat bewilligte eine Erhöhung des
Kredites für die Kulturstiftung um 13 statt 26 auf 118 Millionen Franken. Bundesrätin
Dreifuss bedauerte, dass die Finanznöte den Bund bei der Kulturförderung zu einer
"schmerzhaften Wahl zwischen dem Machbaren und dem Wünschbaren" zwinge.
Anträge zur Erhöhung oder Kürzung der Mittel hatten im Rat keinen Erfolg. Maspoli
(Lega, Ti) beantragte namens einer Kommissionsminderheit eine Erhöhung auf 136 Millionen.
Die LdU/EVP Fraktion unterstützte den Antrag. SP und Grüne bekundeten ebenfalls
Sympathien für höhere Beiträge. Aus Spargründen, aber auch aus Verstimmung über die
Schweizer Kulturschaffenden, welche die Schweiz und die Steuerzahler in Verruf brächten,
verlangte die Freiheitspartei eine Einfrierung des Kredits auf dem Stand der Vorjahre bei
105 Millionen Franken.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|